Entzug der Fahrerlaubnis während der Corona-Zeit – unzumutbare Härte?

Aus dem Entzug der Fahrerlaubnis während der Corona-Pandemie resultiert keine unzumutbare Härte. Das gilt auch, wenn der Fahrer dringend auf das Fahrzeug angewiesen ist. So entschied das Verwaltungsgericht in Koblenz anlässlich eines aktuellen Falls.

Entzug der Fahrerlaubnis – Autofahrer ging mit einstweiligem Rechtschutz dagegen vor

Nach dem deutschen Gesetz lässt sich dem Inhaber einer Fahrerlaubnis diese entziehen, wenn er zum Führen der entsprechenden Kraftfahrzeug-Kategorie oder von Kraftfahrzeugen im Allgemeinen ungeeignet ist. Hierfür hat der Gesetzgeber ein Bewertungssystem schaffen lassen, das einen Mann in Koblenz als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen einstufte.

Der Antragsteller begründet dies damit, dass er dringend auf ein Fahrzeug und seine Fahrerlaubnis angewiesen sei. Er berief sich darauf, dass er seine Tochter zur Schule bringen und Versorgungsfahrten für seine Eltern erledigen muss. Insbesondere da seine Eltern aufgrund der Corona-Pandemie und des damit einhergehenden Infektionsrisikos nur noch mit ihm Kontakt pflegen, könnte man dies in der Tat als ausschlaggebendes Argument betrachten.

Antrag abgelehnt: Schutz anderer Verkehrsteilnehmer überwiegt den Argumenten

Weil der Schutz anderer Verkehrsteilnehmer – genauer gesagt “das Leben und die körperliche Unversehrtheit von Verkehrsteilnehmer durch ungeeignete Kraftfahrer” überwiegt, lehnt das Verwaltungsgericht Koblenz den Antrag ab. Obwohl die Argumente des Autofahrers durchaus auf menschlicher Ebene nachzuvollziehen sind, steht der Schutz des Allgemeinwohls im Vordergrund. Das gilt auch in Zeiten der Corona-Pandemie.

Lesen Sie hier den vollständigen Beschluss des Koblenzer Verwaltungsgerichts.

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