
Kündigungsschutzklage in Siegen, Kreuztal und Hilchenbach: So wehren Sie sich erfolgreich gegen eine Kündigung
Eine Kündigung ist für viele Arbeitnehmer in Siegen, Kreuztal oder Hilchenbach ein existenzieller Einschnitt. Doch nicht jede Kündigung ist rechtlich haltbar – viele Betroffene haben gute Chancen, sich erfolgreich zu wehren. Mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht können Sie die Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung überprüfen lassen. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Region Siegen informieren wir Sie in diesem Beitrag über die wichtigsten Fristen und Voraussetzungen – und zeigen, wie eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts Ihre Erfolgsaussichten verbessert.
Fristen, Voraussetzungen und Erfolgsaussichten im Raum Siegen
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, gilt: Schnell handeln! Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden – in der Regel das Arbeitsgericht Siegen. Voraussetzung ist, dass das Kündigungsschutzgesetz greift – das ist der Fall, wenn Ihr Arbeitsverhältnis bereits länger als sechs Monate besteht und Ihr Arbeitgeber regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt. In Siegen, Kreuztal und Hilchenbach betrifft dies viele mittelständische Betriebe und Handwerksunternehmen. Der Arbeitgeber muss bei einer Kündigung stichhaltige Gründe nachweisen – etwa ein schwerwiegendes Fehlverhalten oder den Wegfall des Arbeitsplatzes. Häufig fehlt es jedoch an einer ordnungsgemäßen Sozialauswahl oder an der rechtlichen Grundlage – das eröffnet Chancen für Arbeitnehmer.
Neue Rechtsprechung verschärft Anforderungen an betriebsbedingte Kündigungen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 20.06.2024 (Az. 2 AZR 346/23) die Anforderungen an betriebsbedingte Kündigungen deutlich verschärft. Arbeitgeber müssen künftig detailliert darlegen, welche konkreten unternehmerischen Entscheidungen zum Wegfall des Arbeitsplatzes geführt haben – pauschale Verweise auf „Sparmaßnahmen“ reichen nicht mehr aus. Diese Entscheidung ist besonders relevant für Arbeitnehmer in wirtschaftlich angespannten Branchen in der Region Siegen-Wittgenstein. Wer z. B. in einem Industriebetrieb in Kreuztal oder einem Dienstleistungsunternehmen in Hilchenbach gekündigt wurde, sollte die Begründung genau prüfen lassen. In vielen Fällen bestehen gute Chancen, die Kündigung erfolgreich anzufechten – sei es durch eine Rückkehr in den Job oder durch eine angemessene Abfindung.

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