Rechtsanwälte für Erbrecht in Kreuztal bei Siegen - Beratung über den Nachlass

Das Erbrecht und die damit verbunden Fragen sind häufig von Emotionen geprägt. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig einen kompetenten Ansprechpartner zu haben, der sich mit allen rechtlichen Herausforderungen auseinandersetzt. Die Rechtsanwälte für Erbrecht Wolfgang Stahl und Werner Stahl kümmern sich verlässlich und mit viel Erfahrung um die Ihnen anvertrauten Fälle. Sie werden dabei bestmöglich entlastet und können auf eine fachgerechte, kompetente Beratung vertrauen.

Tod eines Angehörigen – was tun?

Nach einem Erbfall finden sich nicht selten Verwandte oder auch andere vom Erblasser festgelegte Erben in einer Erbengemeinschaft wieder. Häufig kommt es im Erbfall zu Unstimmigkeiten und Differenzen, besonders bei Erbengemeinschaften. Sie stellen rechtlich die kompliziertesten und konfliktträchtigsten Konstrukte dar. Erfahrungsgemäß führt aber die Regelung der Erbfolge zu Lebzeiten zu einem friedlichen Verhältnis und einem klareren Überblick über den Nachlass. Im Erbrecht beschäftigen wir uns als Rechtsanwälte für Erbrecht in Kreuztal und Umgebung mit allen erbrechtlichen Fragen. Mit Wolfgang Stahl und Werner Stahl, erfahrene Rechtsanwälte für Erbrecht, können Sie sich auf eine kompetente und vertrauliche Beratung verlassen.
Sie benötigen einen Notar für erbrechtliche Anliegen? Als Notar bieten wir Ihnen auch Beurkundungen, Entwürfe und die Abwicklung von Verträgen im Erbrecht an, um den Streit unter Erben zu vermeiden.

Testament

Für viele Menschen stellt sich die Frage: Ist ein Testament schon sinnvoll? Sollte ich das Testament eigenhändig verfassen?
Um zu Lebzeiten zu bestimmen, an wen Sie Ihr Erbe übertragen werden, empfiehlt es sich frühzeitig mit der Frage zu beschäftigen, wie Sie Ihr Vermögen an die Erben übertragen möchten. Daher sollten Sie sich um eine vorsorgliche Gestaltung von Testament und Erbverträgen rechtzeitig kümmern. Andernfalls treten bei der gesetzlichen Erbfolge möglicherweise ungewollte Ergebnisse auf. Beim Verfassen des Testaments kann es oft zu Unklarheiten kommen und die exakte und richtige Formulierung ist für die spätere korrekte Ausführung von großer Bedeutung. Dabei kommt es auf den Einzelfall und persönliche Wünsche und Bedürfnisse an. Denn auch die Enterbung per Testament ist möglich. Der Erblasser kann gesetzliche Erben von der Erbfolge explizit ausschließen. Damit alles genau so festgehalten wird, wie Sie es sich wünschen, helfen wir Ihnen bei der Umsetzung und allen rechtlichen Fragen im Erbrecht und speziell der Verfassung Ihres Testaments. Bei der gewillkürten Erbfolge können wir Sie als Rechtsanwälte für Erbrecht in Siegen, Kreuztal, Olpe und Umgebung kompetent unterstützen.

Pflichtteilsanspruch

Grundsätzlich steht es jedem Erblasser zu, Angehörige zu enterben und frei zu entscheiden, wem der Nachlass überlassen wird. Pflichtteilsansprüche bedeuten eine Mindestbeteiligung eines jeden Erben am Erbe. Pflichtteilsberechtigt können Nachkommen des Erblassers, Ehegatten und Eltern sein. Diese Personen können nach dem Tod des Erblassers Zahlungsansprüche geltend machen. Als Rechtsanwälte für Erbrecht in Kreuztal, Siegen, Olpe, Hilchenbach und Umgebung setzen wir Pflichtteilsansprüche durch oder wehren sie ab. Mit langjähriger Erfahrung im Erbrecht vertreten wir Sie und führen die Berechnung des Pflichtteils durch. Kommt es bei der Gewährung des Pflichteilanspruchs zu Auseinandersetzungen, unterstützen wir Sie bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihres Anspruchs.

Vermächtnis, Übertragung und Schenkung zu Lebzeiten

Im Regelfall wird nach dem Tod eines Menschen die Übertragung des Vermögens durch die gesetzliche Erbfolge oder durch ein Testament bzw. einen Erbvertrag geregelt. Mit einer Schenkung oder einer Übertragung besteht die Möglichkeit das Vermögen zu Lebzeiten auf Dritte zu übertragen. Das Vermächtnis als Teil des Testaments oder Erbvertrages ermöglicht, auch den Menschen, mit denen man nicht verwandt ist, etwas zu hinterlassen. Mit einem entsprechenden Vertrag zu Lebzeiten kann sichergestellt werden, dass keine Missverständnisse aufkommen und betreffende Vermögenswerte oder Gegenstände bei der gewünschten Person landen.

Bei der vorweggenommenen Erbfolge ist der Inhalt des Schenkungsvertrages frei. Wenn Vermögenswerte auf diesem Weg übertragen werden, hilft die Prüfung des Vertrages durch einen Anwalt für Erbrecht, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten und schützt beispielsweise vor der Überschreitung der Schenkungssteuer-Freibeträge. Besonders im Hinblick auf möglicherweise anfallende Schenkungs- und Erbschaftssteuern sollten Sie sich kompetenten rechtlichen Beistand holen. Damit Sie und der Vermögensempfänger etwas davon haben, beraten wir Sie als Rechtsanwälte für Erbrecht in Kreuztal, Siegen, Hilchenbach und Umgebung und finden heraus, welche Vermögenswerte in Ihrem individuellen Fall am effektivsten sind. Sie können uns alle Fragen zu den Folgen und der Rechtsgültigkeit einer Schenkung stellen und von uns eine kompetente Beratung rund um das Erbrecht erwarten.

Deshalb ist Ihr Recht bei uns in kompetenten Händen

Klarheit durch schnelle Erstberatung

Damit Sie schnellstmöglich und fristgerecht handeln können, bekommen Sie bei uns schnelle Hilfe. Bei der Erstberatung klären wir Sie bereits ausführlich über Möglichkeiten und Chancen auf.

Vertrauen durch persönliche Betreuung

Wir nehmen uns Zeit für Ihren Fall und garantieren Ihnen eine individuelle Betreuung, denn wir pflegen eine vertrauensvolle Basis mit unseren Mandanten. Nur so erreichen wir passende Lösungen.

Know-how durch Erfahrung

In unserer Kanzlei decken wir verschiedene Rechtsgebiete fachlich kompetent ab. Als Experten für Rechtsfragen blicken wir auf langjährige Erfahrung und entsprechende fachliche Qualifizierungen zurück.

Zuverlässigkeit durch Gewissenhaftigkeit

Sie werden jederzeit zu aktuellen Entwicklungen Ihres Falls informiert, damit Sie keine wichtigen Fristen verpassen und immer auf dem neusten Stand sind. Mit großem Engagement setzen wir uns dabei für Sie und Ihre Rechte ein.

Ihr kompetenter Ansprechpartner bei Fragen zum Erbrecht!

Die Regelung der Erbfolge, die Vermögensübertragung zu Lebzeiten und die Klärung von Pflichtteilsansprüchen sowie weitere Fragen zum Erbrecht sollten in die Hände eines erfahrenen Rechtsanwalt für Erbrecht gegeben werden. Ihre Angelegenheiten sind bei uns in guten Händen. Als Rechtsanwälte für Erbrecht bieten wir Ihnen eine umfassende rechtliche Beratung und Vertretung.


Kontaktieren Sie uns gern und wir beraten und vertreten Sie als kompetente und erfahrene Rechtsanwälte für Erbrecht in Ihren persönlichen Belangen.


Wir freuen uns auf das persönliche Gespräch!

Sollten Sie bereits ein konkretes notarielles, erbrechtliches Anliegen wie z.B Erbschein, Testament, Erbvertrag, Schenkung oder eine Erbausschlagung haben, so können Sie auch unsere Online-Formulare für Ihre Kontaktanfrage zu nutzen.